Immobilienkonzerne: Profit Nicht Nur Zuungunsten Der Mieter

Ganz so einfach, wie es der Beitrag darstellt, ist die Profitlage der Wohnungskonzerne wirklich dann doch nicht darstellbar: So nahm die Vonovia 2020 2077,9 Millionen Euro an Mieten ein. Addiert man die Erlöse aus den vom Unternehmen ausgewiesenen Wertsteigerungen, Verkäufen, der Immobilienentwicklung und anderen Posten, so liegen diese mit 2081,8 Millionen Euro ähnlich hoch. Mit 1053,0 Millionen Euro ist der Erlös aus Wertsteigerungen (Value-add) dabei der weitaus größte ausgewiesene Posten nach den Mieten. Laut einer internen Berechnung von Vonovia stieg der Wert der Immobilien 2020 sogar um knapp 5,6 Milliarden Euro auf gut 58,9 Milliarden Euro. Dagegen gerechnet werden müssen Aufwendungen für Instandhaltung, Abschreibung und Werterhaltung. Diese so erzielten Gewinne sind jedoch zunächst "virtuell", da sie erst realisiert werden können, wenn die Immobilie den Marktwert auch behält und zu dem angenommenen Preis verkauft wird. Allerdings wirkten sie sich positiv auf den Kurs der Aktie des Immobilienunternehmens aus, sodass die Anteilseigner direkt einen Mehrwert erhalten - und die Mieter teilweise steigende Mieten durch die Wertsteigerung der deren bewohnten Immobilien befürchten müssen. 2020 fielen unverhältnismäßig 26.000 Wohnungen aus der Sozialbindung - das entspricht einem Rückgang von 2,3 Prozent. Mieter wären bei solchen Spekulationen eher ein Hindernis für den schnellen Weiterverkauf. Dass die Mieter für die Wertsteigerung der deren genutzten Immobilien verantwortlich sind, kann pauschal nicht zwangsläufig werden: Für Immobilieneigentümer ist es teilweise sogar lukrativer, Wohnungen nicht zu vermieten und lediglich auf die Wertsteigerung zu spekulieren - was immer wieder zu Leerständen führt. Im Ganzen: Dass Immobilienkonzerne Profitmaximierung betreiben, werden sie selbst nicht abstreiten. Jeder Vermieter hat ein Anrecht darauf, sein Eigentum zu verwerten. Dass aber bei börsennotierten Wohnungsunternehmen "der Mieter die Dividende zahlt", wie es der Berliner Mieterverein und der Abgeordnete Perli postulieren, kann so nicht gehen können nach werden. Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 25. Mai 2021 um 06:00 Uhr.

Nicht nur Union und FDP hielten die Vorschriften für verfassungswidrig: Das Landgericht und ein Amtsgericht in Berlin, bei denen Vermieter geklagt haben, hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Diesfalls sind sie verpflichtet, die Verfahren auszusetzen und die Frage an das Bundesverfassungsgericht weiterzugeben - das nun geurteilt hat, das Land Berlin sei nicht bevollmächtigt, einen Sonderweg zu gehen. Die Behauptung, Union und FDP seien schuld an Nachzahlungen und höheren Mieten, ist somit verkürzt und lenkt von welcher Verantwortung des Berliner Senats ab. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich dort. Man sollte nicht übersehen wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch ohne die Normenkontrollklage von Union und FDP genauso ausgefallen. Eine solche Klage ist zudem ein wichtiges Instrument, geschätzt Rechtmäßigkeit von Gesetzen prüfen lassen zu können. Denn einerseits hatte es seit Urzeiten starke verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Dass viele Berlinerinnen und Berliner nun mutmaßlich Miete nachzahlen müssen, liegt an der fehlenden Rechtmäßigkeit des Gesetzes - nicht an der Klage, Stücker Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Zudem war diese Feststellung auch für andere Länder und Städte wichtig, die über eigene Mietendeckel diskutiert hatten. Klar ist nun: Zulässig wären entsprechende Eingriffe nur durch den Bund. Das Thema Mieten - insbesondere die umstrittene Wirksamkeit der weiterhin geltenden "Mietpreisbremse" - dürften somit im anstehenden Bundestagswahlkampf deutlich zulegen.

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Deutschlandweit werden die Mieten von Bestandwohnungen immer höher: Einer Studie zufolge sind sie Anfang des Jahres so stark angestiegen wie seit fünf Jahren nicht länger. Verbände fordern die Bundesregierung auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Im ersten Quartal 2021 zogen die Mieten von Bestandwohnungen mit einer Steigerung von 1,8 Prozent so stark an wie seit fünf Jahren nimmer - das geht aus einer Analyse der Online-Plattform ImmoScout24 hervor. Die Preise für Mietwohnungen in Deutschland sind einer Studie zufolge zu Jahresbeginn wieder deutlicher stärker gestiegen als in den Vorjahren. Nach Daten des Portals verlangten Vermieter bei der Neuvermietung im März 7,18 Euro kalt je Quadratmeter und damit drei Prozent bis zum Gehtnichtmehr ein Jahr zuvor. Bei Neubauwohnungen waren es sogar 9,58 Euro - ein Plus von gut fünf Prozent. Dem Mieterbund zufolge wird es in deutschen Städten daher immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Nach dem Aus des Mietendeckels soll ein rasches Bundesgesetz her, um den Anstieg der Mieten zu bremsen. Mieterbundpräsident Lukas Siebenkotten. Notwendig sei der Bau von mindestens 80.000 Sozialwohnungen jährlich erneut, erklärte er gemeinsam mit Verbänden der Bau- und Wohnungsbranche sowie der IG BAU. Berechnungen fürs Bündnis ergaben, dass bundesweit insgesamt rund 630.000 Wohnungen fehlen. Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen beim sogenannten Wohnungsbautag. Höhere Grundstückspreise, höhere Auflagen und Baupreise hätten die Kosten für neue Wohnungen hoch getrieben.

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Kurz vorm möglichen Inkrafttreten des Mietendeckels, haben zahlreiche Berliner noch eine Mieterhöhung bekommen. Nein. Die Eckpunkte sehen eine Ausnahmeregelung für wirtschaftliche Härtefälle vor. So sollen kleine Vermieter geschützt werden, die womöglich die Abbezahlung ihres Kredits eng mit den zu erwartenden Mieteinnahmen kalkuliert haben. Diese sollen auf Antrag https://pbase.com/topics/forlenknbg/qjgtyjy243 von welcher Investitionsbank Berlin (IBB) geprüft und genehmigt werden. Immobilienkonzerne oder Großvermieter dürfte das kaum betreffen. Mieterinnen und Mieter, die von einer solchen Härtefall-Ausnahme betroffen wären, sollen einen Ausgleich erhalten, sofern sie selbst Anspruch auf eine Sozialwohnung (WBS-Berechtigung) hätten. Welche Regelung gilt bei Modernisierungen? Für Modernisierungen soll eine Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflicht gelten. Modernisierungskosten, die die Bruttowarmmiete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen sind lediglich anzeigepflichtig. Alles abgesehen von, muss deren IBB genehmigt werden. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund begrüßt diese Regelung. Derzeit können so weit wie acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei darf die Monatsmiete grade mal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.